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Kurier; 03.09.2007

„Bures verspricht Handeln für Frauen“

Die Frauenministerin nimmt die Kritik des UN-Frauenkomitees ernst. Die Grünen kritisierten die Regierung wegen mangelhafter Umsetzung.
Frauenministerin Doris Bures (SPÖ) hat die Kritik des UN-Frauenrechtskomitees in Sachen Frauenschutz als „schwerwiegend“ bezeichnet und entschlossenes Handeln versprochen. Sie hoffe, dass bereits 2008 alle Opfer häuslicher Gewalt betreut werden können. Noch 2006 konnten allein in Wien 453 Opfer häuslicher Gewalt nicht betreut werden, verwies Bures in einer Aussendung auf eine 60-prozentige Budgeterhöhung für die Gewaltschutzzentren. Das UN-Frauenrechtskomitee hatte in einem Gutachten über zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003 Österreich „mangelnde Sorgfalt“ vorgeworfen.

Kritik an der Regierung kam von der Grünen Frauensprecherin, Brigid Weinzinger. Mit dem Gutachten zeige sich, dass selbst ein gutes Gewaltschutzgesetz wenig helfe, wenn dessen Umsetzung nur mangelhaft sei. Das sei „besonders unerfreulich“, weil gesetzliche Grundlagen für einen effektiven Opferschutz bestanden hätten, und die Frauenmorde hätten verhindert werden können. Daher sei es „höchst an der Zeit“, dass Justiz- und Innenministerium das Gewaltschutzgesetz in Zukunft auch so anwenden, „dass es Frauen einen zuverlässigen Schutz vor Gewaltverbrechen bietet“, heißt es in einer Aussendung.
„Fortschrittliches“ Gesetz
„Nicht schönreden“ will das Justizministerium die beiden Mordfälle aus den Jahren 2002 und 2003. Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der „fortschrittlichsten“ Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im Zuge der Familienrechtsreform noch verbessert werden solle.

So würden im Zuge der Familienrechtsreform in einer eigenen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen für Frauen thematisiert. Auch an der Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden werde gearbeitet, versicherte ein Sprecher von Justizministerin Maria Berger (SPÖ). Auch die vom Komitee angeregte Aus- und Weiterbildung von Richtern, Juristen und Stafverfolgungsorganen hinsichtlich Gewalt in der Familie werde vorangetrieben, wobei hier vor allem auf die Sensibilisierung auf häusliche Gewalt Wert gelegt werde.

Beim Wegweiserecht, das derzeit nach maximal drei Monaten ausläuft, plant die Justizministerin eine Verlängerung auf sechs Monate. Ebenso werde im Justizministerium ein Straftatbestand für langandauernde Gewalt überlegt. Damit wäre nicht wie bisher lediglich die letzte Straftat Gegenstand eines Verfahrens, sondern auch Gewalt über einen längeren Zeitraum, beispielsweise in einer Ehe oder Partnerschaft.
Artikel vom 03.09.2007, 17:26 | APA | thu