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Falter 26/05

„Wenn der Staat versagt“

FRAUENRECHTE Monatelang zeigten Fatima, Sahide und Mirjana ihre Ehemänner wegen Morddrohungen an. Die Männer blieben in Freiheit – und brachten ihre Frauen um. Beim Schutz misshandelter Frauen versagt die Justiz trotz modernster Gesetze. Nun droht der Republik eine Verurteilung durch die UNO.

Originaltext aus Falter 26/05 vom 29.06.2005
von FLORIAN KLENK

Sie war selbstständig und modern, sie verdiente ihr Geld als Köchin in Hernals. Er schien liebevoll zu sein, als er um ihre Hand bat. Er stammte auch aus der Türkei. Nachdem sie geheiratet hatten, zwang er sie, ein Kopftuch zu tragen, verbot ihr auszugehen, und als sie die Scheidung wollte, drohte er: „Morgen stirbst du, und es steht in der Zeitung.“ Da merkte sie, dass er verrückt war.
Fatima, 43 Jahre, Mutter von drei Kindern, versuchte sich gegen ihren Mann mit den Mitteln des Rechtsstaates zu wehren. Sie ging Dutzende Male zur Polizei. Sie brachte immer dieselbe Klage vor: „Ich habe einen Psychopathen geheiratet. Er will und er wird mich umbringen. Bitte helft mir.“ Doch der Staat, der so eindringlich zu Hilfe gerufen wurde, er versagte.
Eine Sachverhaltsdarstellung hält die letzten Tage in Fatimas Leben fest. Am 6. August vermerkt die Polizei: „Frau wird von Mann mit dem Umbringen bedroht.“ Der Mann wird aus der Ehewohnung gewiesen, aber nicht verhaftet. Zwei Tage später protokolliert das Kommissariat Wattgasse: „Frau wird an der Arbeitsstelle mit dem Umbringen bedroht.“ Der Mann bleibt in Freiheit. Tags darauf die nächste Morddrohung – nichts geschieht. Zwei Tage später: „Neuerliche Bedrohung.“ Keine U-Haft. Sozialarbeiterinnen der Kriseninterventionsstelle gegen familiäre Gewalt schicken ein Schreiben an die Polizei, weisen eindringlich und explizit auf die „besondere Gefährlichkeit“ von Fatimas Mann hin. Die Polizei ersucht die Staatsanwaltschaft um einen Haftbefehl. Doch der wird mangels „Tatbegehungsgefahr“ verweigert. Auf freiem Fuß wird der Mann zu einem Verhör geladen. Er habe in zwei Wochen zum Verhör zu erscheinen. Davor kauft er sich ein Messer. Er sticht seine Frau zehnmal in Brust und Rücken. In den Chronikspalten waren am nächsten Tag ein paar Zeilen über eine „Tat im familiären Bereich“ zu lesen.
Rosa Logar, die couragierte Leiterin der Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt, blättert Fatimas Akt durch und sagt: „Da schnürt es mir das Herz zusammen. Oft wird den Opfern ja vorgeworfen, die Behörden nicht rechtzeitig informiert zu haben. Doch diese Frau hat sich gewehrt, sie hat die Polizei informiert.“
Der Fall der Hernalser Köchin ist für die Republik nicht ausgestanden. Er liegt nun im zwölften Stock des UN-Headquarters in New York City. Dort residiert das „Komitee zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau“. Anna Sporrer, Juristin und engagierte Obfrau des Wiener Rechtshilfevereins „Frauen Rechtsschutz“, hat gemeinsam mit Rosa Logar Fatimas Fall vor das UNO-Tribunal gebracht. Die UNO kann den Fall prüfen, weil sich Österreich völkerrechtlich dazu verpflichtet hatte, die Rechte der Frauen nicht nur auf dem Papier (da hat Österreich vorbildliche Gesetze), sondern auch in der Realität der Wiener Vorstadt zu garantieren. Wörtlich heißt es in der Klage: „Dieser Mord ist ein tragisches Beispiel, dass Gewalt gegen Frauen in Österreich generell nicht ernst genommen wird. Es wurden nicht alle Maßnahmen gesetzt, um Frauen effektiv vor Gewalt zu schützen.“
Logar und Sporrer haben noch einen zweiten, verstörend ähnlichen Fall anhängig gemacht. Er betrifft das Drama der Ottakringer Kellnerin Sahide G. Der Klage beigelegt ist ein Polaroidfoto der 33-jährigen Frau, das kurz vor ihrem Tod aufgenommen wurde. Sie hat ihre Hemdsärmel hochgekrempelt, damit man die blauen Flecken besser sehen kann. Neben dem Bild befindet sich ein Vermerk einer Sozialarbeiterin: „Sohn ging zur Polizei und sagte dort, dass der Vater immer wieder eine Waffe gezeigt hat. Frau war auch bei der Polizei. Sie wurde ans Gericht verwiesen.“ Doch das Gericht tat nichts. In der Klage an die UNO heißt es: „Wir hoffen, dass vor allem die Verantwortlichen in der österreichischen Strafjustiz ihr Verständnis von Gewalt gegen Frauen überdenken.“
Drei Jahre lang schlug Sahide Alarm. Doch sämtliche Verfahren wurden eingestellt oder bis zur Sinnlosigkeit verschleppt. Tamar C¸itak, eine Sozialarbeiterin, die Sahide bei der Interventionsstelle betreute, sagt: „Die Frau wurde vor den Augen ihrer Kinder bis zur Ohnmacht misshandelt.“ Beim letzten Besuch in der Beratungsstelle habe sie sich mit den Worten ‚Ich weiß nicht, ob ich nächste Woche noch lebe“ verabschiedet. Kurz darauf schoss der Ehemann der Frau vor den Augen ihrer zwei kleinen Töchter eine Kugel in den Kopf.
Anna Sporrers Frauen Rechtsschutz, ein Verein, der sozial Schwachen oder ihren hinterbliebenen Kindern vor allem finanzielle Unterstützung bei Gerichtsprozessen bietet, kann aber auch auf kleine rechtliche Etappensiege im Kampf gegen die staatliche Ignoranz verweisen. Acht Jahre lang mussten die Kinder der ermordeten Mirjana T., 46, prozessieren, um von der Republik 8554,36 Euro an Therapie- und Begräbniskosten ersetzt zu bekommen. Viel bedeutender als das Geld ist aber das exemplarische Urteil, das die Kinder (Anwältin Christine Kolbitsch zur Seite) gegen die Wiener Staatsanwälte erwirkt haben. Es bietet Einblicke in ein Amtsverständnis, das man in einem modernen Rechtsstaat nicht erwartet hätte.
Eineinhalb Jahre verstrichen zwischen der ersten Anzeige der Frau wegen Körperverletzung, begangen durch ihren Ehemann, und dem Kopfschuss, der ihr Leben beendete. Eineinhalb Jahre, in denen nichts Hilfreiches von Seiten der Justiz geschah. Dabei war die Gewalt ausreichend dokumentiert: Mirjanas Mann setzte seiner Frau die Pistole an, er ohrfeigte sie so heftig, dass ihr einmal das rechte, dann das linke Trommelfell platzte, und er schnitt ihr mit dem Küchenmesser auch noch die Fingerkuppe ihres Ringfingers ab. Sie flüchtete ins Frauenhaus, sie erstattete Anzeige um Anzeige, sie ließ ihn aus der Wohnung werfen. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, Untersuchungshaft zu beantragen, weil „die Ausführung der Tat nicht zu befürchten“ war. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann ein, weil ja „häufig familiäre Streitigkeiten stattgefunden hätten“. Tags darauf wurde Mirjana von ihrem Mann erschossen.
Im Amtshaftungsverfahren der Kinder gegen die Republik mussten die Staatsanwälte in den Zeugenstand treten, um ihr Verhalten zu rechtfertigen. Die Hüter des Rechtes weigerten sich, ihre internen Aufzeichnungen (die sogenannten Tagebücher) herzuzeigen. Das Oberlandesgericht stellte fest, eine „Exkulpierung“ der nachlässig handelnden Staatsanwaltschaft sei nicht gelungen. Die Republik habe den Tod der Frau mitverschuldet.

Es sind nicht nur solche Mordfälle, die die Expertinnen in Frauenberatungsstellen zur Verzweiflung bringen. Sozialarbeiterin C¸itak, selbst aus der Türkei kommend, beklagt, dass ihr „vor allem bei Verfahren, die von Migrantinnen im Grauen Haus angestrengt werden, offener Rassismus entgegenschlägt“. Die Frauen hätten an zwei Fronten zu kämpfen: zu Hause patriarchalische Männer, vor Gericht ressentimentgeladenes Justizpersonal. Dazu komme, dass Richter und Staatsanwälte nicht von ihrem Recht Gebrauch machen, Gewalttäter per Weisung in Antiaggressionskurse zu zwingen. „Ich glaube, dass die Männer ein Recht darauf haben, dass ihnen der Staat ihre Grenzen zeigt“, meint Rosa Logar. Obwohl ihre Interventionsstelle von der Polizei pro Woche rund fünfzig Fälle familiärer Gewalt zugewiesen bekommt, würden in ganz Wien nur rund zehn Männer ein Antigewalttraining besuchen. In manchen Bezirken gebe es überhaupt keine Krisenintervention, weil es an Geld fehle.
Die Konsequenzen? Tamar C¸itak erzählt von einem Verfahren, das erst kürzlich mit einem verstörenden Freispruch endete. Seit April 2000 beklagte eine Türkin schwerste Misshandlungen durch ihren Ehemann. Einmal trat er ihr gegen das Kinn, dann drohte er, sie umzubringen. Dafür wurde der Mann zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Im November 2003 packte er seine Frau schließlich erneut im Schlafzimmer, warf sie zu Boden, fuhr ihr mit den Fingern so fest in den Mund, dass sie sich verletzte. Es dauerte fünf Monate, bis die sofort alarmierte Polizei auch die Staatsanwaltschaft von dem Übergriff informierte. In dieser Zeit kündigt der Ehemann seiner Frau mehrmals ein „Blutbad“ an.
Im Juni 2004 kommt es wegen dieser Drohung und dem Vorfall im Schlafzimmer zum Prozess – und zum Freispruch. Wörtliche Begründung des Richters: Es habe sich doch nur um eine „türkische Umarmung“ gehandelt. Die Drohung, ein Blutbad anzurichten, könne nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Während des ganzen Verfahrens stellt der Staatsanwalt keine einzige Frage. Zuvor fragt der Richter die Frau: „Wenn alles so schrecklich war, warum waren sie dann mit dem Mann so lange verheiratet?“ Die Kriseninterventionsstelle sieht in dem Fall eine „Verletzung der Menschenwürde des Opfers durch fremdenfeindliche Äußerungen sowie Verharmlosung einer Gewalttat“.
Ahnlich machtlos muss sich die damals 17-jährige Türkin Aylin B. fühlen. Auch sie stand in der Betreuung der Kriseninterventionsstelle. Im Sommer des vergangenen Jahres schlug sie ihr Mann nicht nur zusammen, er trat dem schwangeren Mädchen auch in den Bauch. So fest, dass sie noch am selben Tag ihr Kind zur Welt brachte. Erst drei Monate später wird die Staatsanwaltschaft durch die Polizei davon informiert. Es geschieht nichts, „weil der Akt so dick ist“, wie eine Gerichtsmitarbeiterin gegenüber der Kriseninterventionsstelle beklagt. Die Frau wird weiter so heftig bedroht und verprügelt, dass sie ins Frauenhaus flüchtet. Dort passt sie ihr Mann ab. Er nimmt ihr das Kind weg. Das Jugendamt schreitet ein, gibt dem Mann die Auflage, ein Antigewalttraining zu besuchen – was er genau einmal tut. Dann entführt er die Frau, sperrt sie ein, misshandelt sie. „Er schlug sie mit einem Gürtel und stach mit einem Messer auf sie ein, er wollte sie in den Bauch stechen, erwischte jedoch nur den Fuß“, heißt es in einem Protokoll. Bei Gericht heißt es: „Der Akt ist so dick“. Die Sache endet dramatisch. Der Mann schlägt Ende Mai mit einer Eisenstange auf die Wohnungstür der Frau ein. Ein Polizist beobachtet zufälligerweise den Vorfall, zieht seine Pistole und verhaftet den schwer kokainsüchtigen Mann. Die Staatsanwaltschaft nimmt den Mann in U-Haft – um ihn nach zwei Tagen wieder laufen zu lassen. Das Opfer wird davon nicht informiert. Dann wird auch noch die Anzeige wegen gefährlicher Drohung mit der Eisenstange zurückgelegt. Ohne Begründung.
„Ähnlich wie bei Drogendelikten muss es auch bei Gewalt gegen Frauen endlich Spezialabteilungen bei der Staatsanwaltschaft geben“, fordert Rosa Logar. Sie beklagt auch, dass sich viele Frauen von der Justiz nicht ernst genommen fühlen. Sie müssten zwar als „Zeuginnen“ dienen, würden aber noch immer nicht als Opfer behandelt. Dazu komme eine rechtliche Lücke: Gefährliche Drohung im Familienkreis kann nur mit Einwilligung der bedrohten Frau angeklagt werden. „Die Frauen tragen somit die rechtliche, finanzielle und moralische Last, wenn ihr Mann ins Gefängnis kommt“, sagt Logar. Und wenn sie vor Gericht treten, wird – so eine Studie des Instituts für Konfliktforschung – die Hälfte aller Anzeigen eingestellt.
Auch Bessergestellte kann das treffen. In Hitzing steht die UN-Diplomatin Maria F. auf ihrem Balkon und ringt noch immer mit Tränen, wenn sie von der „Respektlosigkeit“ erzählt, die sie von Justiz und Polizei erfahren hat. Marias Mann warf sie nach einer Auseinandersetzung im Schlafzimmer zu Boden. Er würgte sie, bis ihr Hals rot anschwoll. Die gebildete Frau verständigte die Polizei, erwartete Beratung und Hilfe. Doch die Beamten, sagt Maria, „waren ineffizient und unhöflich. Sie sagten mir, dass doch nichts passiert sei; und fragten, ob ich wirklich Anzeige erstatten will“. Die Polizei leitet die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, vergisst aber einen wichtigen Teil des medizinischen Befundes mitzuschicken. Drei Monate nach dem Vorfall meldet sich eine Bezirksanwältin mittels Brief und teilt mit, dass „keine genügenden Gründe zur weiteren Verfolgung gefunden wurden“. Mehr erfährt Maria nicht. Sie sagt: „Ich bin ein Opfer. Ich will gehört werden. Und ich will zumindest eine Begründung, warum man mir nicht glaubt. Die Staatsanwaltschaft hat mich nicht einmal befragt, aber sie hält meine Vorwürfe für unglaubwürdig.“ In Spanien, wo sie herkommt, wäre so ein Verhalten gegenüber einem Opfer undenkbar.