Verein Frauen-Rechtsschutz
Der Verein Frauen-Rechtsschutz wurde im Jahr 1998 von Sozialarbeiterinnen und Juristinnen gegründet und unterstützt durch die Finanzierung von Rechtsverfahren und anwaltlicher Vertretung Frauen und Kinder in Krisensituationen.Viele Frauen können sich in diesen schwierigen Lebenssituationen häufig keine adäquate Rechtsvertretung leisten. Die gerichtliche Verfahrenshilfe wird nicht immer gewährt oder ist unzulänglich; außerdem bleibt selbst bei bewilligter Verfahrenshilfe das Risiko, die gegnerischen Kosten bei Unterliegen im Verfahren tragen zu müssen, weshalb Frauen von der Geltendmachung ihrer Rechte oft Abstand nehmen.
Der Verein fördert Musterverfahren, um Grundsatzentscheidungen zu erwirken und damit Rechtsfragen für mehrere ähnliche Fälle vorbildhaft zu lösen. So wurde beispielsweise erstmals in Österreich Schadenersatz wegen erlittener seelischer Schmerzen aufgrund von sexuellem Missbrauch in der Kindheit, erkämpft. In anderen Fällen wurde jeweils erfolgreich Schadenersatz für die psychischen Schmerzen eines Kindes erstritten, dessen Mutter von ihrem gewalttätigen Ehemann erschossen worden war, obwohl sie seine gefährlichen Drohungen mehrfach angezeigt hatte. Keines der bisherigen Verfahren hätte ohne die Unterstützung des Vereins durchgeführt werden können!
In ganz Österreich gibt es bislang keinen Verein mit einem derartigen Tätigkeitsschwerpunkt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unseren aktuellen Tätigkeitsbericht und unsere Evaluationsstudie zu den geförderten Rechtsangelegenheiten 2013 bis 2018 zu: office@frauenrechtsschutz.at