Spenden
Bitte spenden Sie an:Verein Frauen-Rechtsschutz
ERSTE BANK
IBAN: AT32 2011182936143800
BIC: GIBAATWWXXX
Der Verein Frauen-Rechtsschutz ist spendenbegünstigt!
! Seit erstmaliger Erteilung des Bescheides des Finanzamtes vom 11. Juni 2010 sind Spenden an unseren Verein steuerlich absetzbar !
Sie finden unseren Verein deshalb auf der Liste der begünstigten SpendenempfängerInnen des BMF
Absetzbar sind
für Private: Geldspenden bis zu 10% des Gesamtbetrages des laufenden Jahres (Sonderausgaben)
für Unternehmen: Geld- und Sachspenden bis zu 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres/ des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres (Betriebsausgaben). UnternehmerInnen können sowohl betrieblich als auch privat spenden.
Ab 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit:
Spenden, die ab Jänner 2017 getätigt werden, müssen um steuerlich berücksichtigt zu werden nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden, sondern werden vom Verein Frauen-Rechtsschutz für Sie an das Finanzamt übermittelt, WENN Sie ihren Vor- und Zunamen (lt. Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum bei der Einzahlung vermerken. Dann kann die Spende ab heuer automatisch in Ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung/Einkommensteuererklärung
übernommen werden.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zusätzlich eine Spendenbestätigungen per Mail(office@frauenrechtsschutz.at) zu!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den weiterführenden
Informationen für SpenderInnen des Bundesministeriums für Finanzen
Spenden bedeuten eine wichtige Einkunftsquelle für den Fortbestand des Vereins. Der Verein Frauen-Rechtsschutz ist für jede Spende dankbar!
Verein Frauen-Rechtsschutz
ERSTE BANK
IBAN: AT32 2011182936143800
BIC: GIBAATWWXXX
Auf Wunsch senden wir gerne einen Erlagschein zu:
office@frauenrechtsschutz.at