Spenden
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 11. Juni 2010 [88.5 Kb]sind Spenden an unseren Verein steuerlich absetzbar!So können Sie Ihre Spende an den Verein-Frauen-Rechtsschutz steuerlich absetzen:
Einzahlungsbelege müssen lediglich aufbewahrt werden. Bitte beachten Sie, dass nur die Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Einzahlungsbeleg angeführt ist.
Absetzbar sind
für Private: Geldspenden bis zu 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte (Sonderausgaben)
für Unternehmen: Geld- und Sachspenden bis zu 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres (Betriebsausgaben)
Unternehmer können sowohl betrieblich als auch privat spenden. Es erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf Privatspenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der
Homepage des Bundesministeriums für Finanzen
Liste der begünstigten SpendenempfängerInnen (BMF)
Download PDF: Spendenbegünstigungsbescheid 11. Juni 2010 [88.5 Kb]
Spenden bedeuten eine wichtige Einkunftsquelle für den Fortbestand des Vereins. Der Verein Frauen-Rechtsschutz ist für jede Spende dankbar!
Spenden an:
Verein Frauen-Rechtsschutz
BAWAG KontoNr.: 10010673211
BLZ: 14.000
IBAN: AT221400010010673211
BIC: BAWAATWW
Auf Wunsch senden wir gerne einen Erlagschein zu:
Diese Emailadresse Wurde gegen Spam geschützt, schreiben Sie an spenden ( at ) frauenrechtsschutz . at.














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